Präambel:
In einer Gemeinschaft sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme, Kooperation, Toleranz und die Einhaltung von Regeln unumgänglich.
Als „Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage“ verurteilen wir jede Form von Gewalt sowie Diskriminierung und Rassismus und setzen uns für eine faire Konfliktaustragung und den Schutz Schwächerer ein.
Wir tragen Verantwortung für ein gutes Schulklima, das sich auch auf das Einhalten gefasster Beschlüsse – wie die Hausordnung – gründet.
Festlegungen:
1. Das Schulgebäude ist montags bis freitags von 6.00 bis 21.30 Uhr geöffnet. Alle Abendveranstaltungen werden bitte rechtzeitig dem Hausmeister angezeigt.
2. Stunden- und Pausenzeiten:
Zeiten jetzt ansehen3. Alle Schüler sind – unabhängig vom Vorklingeln – zwei Minuten vor dem Stundenbeginn im Zimmer, wo sie sich auf den Unterricht vorbereiten, damit der Lehrer pünktlich den Unterricht beginnen kann.
4. Sollte zehn Minuten nach Stundenbeginn der Fachlehrer noch nicht anwesend sein, informiert der Klassensprecher das Sekretariat.
5. Während der Unterrichtszeit von 7.30 Uhr bis 12.35 Uhr ist das Schulgelände nicht zu verlassen. In der Frühstückspause entscheiden die Schüler selbst, ob sie auf den Schulhof gehen.
6. Bei Erkrankung im Verlaufe des Schultages meldet sich der Schüler persönlich beim unterrichtenden Fachlehrer (in der Pause beim Fachlehrer der folgenden Stunde) ab und die Eltern werden informiert.
Die Krankmeldung erfolgt am ersten Fehltag im Sekretariat bis 8.00 Uhr.
Eine schriftliche Entschuldigung wird spätestens drei Tage nach Gesundung beim Klassenlehrer bzw. spätestens acht Tage nach Gesundung beim Tutor abgegeben.
Die Schüler der Sekundarstufe II legen zur nächsten Unterrichtsstunde ihre Entschuldigung allen Fachlehrern, bei denen sie Unterricht versäumten, vor.
Freistellungen müssen rechtzeitig vor dem Termin beim Fachlehrer (stundenweise) oder Klassenleiter/ Tutor beantragt werden.
7. Unfälle werden zeitnah im Sekretariat gemeldet.
8. Fundsachen werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben.
9. Alle verhalten sich ruhig, diszipliniert und rücksichtsvoll, achten auf Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulgelände.
Alle gehen mit dem Schuleigentum (Gebäude, Einrichtungsgegenstände, Geräte, Lehrmaterialien u. ä.) sorgsam um. Beschädigungen oder Gefahrenquellen werden umgehend einem Lehrer bzw. im Sekretariat mitgeteilt.
Im Schulhaus wird nicht gerannt, Türen, Treppen und Gänge sind freizuhalten. Schüler dürfen nicht eigenmächtig Fenster öffnen oder Jalousien betätigen.
Beim Zimmerwechsel wird erst die Klasse aus dem Raum gelassen und die Arbeitsplätze ordentlich und sauber übergeben. Der Ordnungsdienst säubert die Tafel.
Beschmutzungen im Raum beseitigt der Verursacher. Wird dieser nicht festgestellt, übernimmt der Ordnungsdienst die Säuberung. Die Fenster können in den Pausen gekippt bleiben oder auf Anweisung des Lehrers geöffnet werden.
Nach Block III (12.35 Uhr) sind die Stühle hochzustellen sowie die Zimmer zu kehren. Nach der letzten Stunde werden alle Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Zimmer ordnungsgemäß verlassen.
10. Schüler nutzen den Aufzug nur nach ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft.
11. Auf dem gesamten Schulgelände sind Waffen, Alkohol, Drogen jeglicher Art sowie Energydrinks verboten. Der Schulbesuch unter Drogen- bzw. Alkoholeinfluss ist verboten. Auf dem Schulgelände herrscht Rauchverbot.
12. Im Schulgelände beschränkt sich die Nutzung mobiler Endgeräte generell auf Bildungszwecke und die Beschaffung von Informationen, die den Unterricht beziehungsweise den Unterrichtsablauf betreffen.
Während des Unterrichts befinden sich mobile Endgeräte lautlos geschaltet in der Tasche und werden nur dann genutzt, wenn eine ausdrückliche Aufforderung durch den Lehrer erfolgt.
Die Nutzung mobiler Endgeräte während der Einnahme des Mittagessens ist untersagt.
Das öffentliche Abspielen von Musik und Videos ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten.
13. Für notwendige, mit Namen und Unterschrift (Schüler für Schüler) versehene Informationen stehen die Tafeln in den Foyers, Pinnwände sowie die Metalleingangstüren von innen zur Verfügung. Wände und Glasflächen werden nicht beklebt. Aushänge sind vom Verursacher zu entfernen.
14. Auf dem gesamten Schulgelände ist rücksichtsvoll und mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
15. Im Bereich der parkenden Fahrzeuge – einschließlich Fahrräder – ist der unbefugte Aufenthalt nicht erlaubt, um Unfälle oder Beschädigungen zu vermeiden.
16. Zum Abstellen der Fahrräder sind die Fahrradparkplätze zu nutzen.
17. Bei Alarm gilt die Alarmordnung.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden verschiedene Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.
Zu besonderen Anlässen und Veranstaltungen können Teile der Hausordnung von der Schulleitung außer Kraft gesetzt werden.