Am 14. Februar 2025 erhalten die Schüler der 4. Klasse ihre Bildungsempfehlung. Damit müssen die Kinder bis zum 07.03.2025 an einer weiterführenden Schule angemeldet werden.
Die benötigten Dokumente zur Anmeldung Ihres Kindes für die neuen 5. Klassen des Schuljahres 2025/26 werden auf unserer Homepage bereitgestellt.
Die Anmeldung erfolgt auf dem Postweg. Das Anmeldedatum innerhalb des
Anmeldezeitraumes hat keinen Einfluss auf ein evtl. Auswahlverfahren.
Sie können unter 03501/527302 einen Termin zur Abgabe der Unterlagen vereinbaren.
Die erste Fremdsprache am J.-G.-Herder-Gymnasium ist Englisch und man kann Latein und Französisch als zweite Fremdsprache ab der Klassenstufe 6 lernen.
Ja, im Verlauf der Klassenstufe 5 fragen wir den Wunsch noch einmal ab.
Leider nicht. Es besteht laut Schulordnung Gymnasien § 17 (4) kein Rechtsanspruch auf den Unterricht in einer bestimmten Fremdsprache.
An unserer Schule werden das Künstlerische Profil (Kunst und Theater), das Naturwissenschaftliche Profil (Natur und Gesellschaft) und das Sportliche Profil
(Mensch und Bewegung) angeboten. Diese Profile werden ab der Klassenstufe 8 gewählt.
Sie erhalten am 16.05.2025 den Aufnahmebescheid mit der Einladung zum
1. Elternabend.
In diesem Fall wird für Ihr Kind ein anderes Gymnasium gesucht. Geben Sie deshalb bei der Anmeldung unbedingt einen Zweit- und Drittwunsch an. Sie erhalten dann ein Schreiben von dem Gymnasium, an dem Ihr Kind aufgenommen wurde.
Ja, es gibt ein Nachrückverfahren. Um daran teilzunehmen, müssen Sie einen formlosen Antrag stellen.
In diesem Fall müssen Sie Ihr Kind am J.-G.-Herder-Gymnasium persönlich anmelden. Ihr Kind muss dann an einer schriftlichen Leistungserhebung teilnehmen. Diese findet am 11.03.2025, von 9.30 – 10.40 Uhr, statt.
Sie erhalten für den Zeitraum vom 11.03. bis 20.03.2025 einen Termin für ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung.
Diese Entscheidung treffen Sie.
Die Klasse Ihres Kindes erfahren Sie am ersten Elternabend gemeinsam mit Ihrem Kind.
Bis zum 07.03.2025 ist der Antrag auf Aufnahme bei dem Gymnasium der Wahl zu stellen. Ein Wechsel ist nur bei Vorliegen der erforderlichen Leistungsvoraussetzungen am Ende des Schuljahres möglich. PDF Fragebogen Schulwechsel